Das EEG hilft mit
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Staatliche Garantien

Planungssicherheit erfährt das Geschäftsmodell der PrimeEnergy Invest AG durch das Gesetz für den Vorrang erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz/EEG). Sein Ziel ist die Förderung von Energieversorgungsanlagen, die aus regenerativen Quellen (z.B. Solar- und Windenergie) gespeist werden. Es dient vorrangig dem Klimaschutz und soll gleichzeitig die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern verringern.

Das EEG – auch in seiner novellierten Fassung, die am 01.01.2009 in Kraft treten wird - stattet Photovoltaikanlagen mit einer ganzen Reihe staatlicher Garantien aus, die Stromerträge, und damit mittelbar Dividenden von Anlegern der PrimeEnergy Invest AG, zuverlässig kalkulierbar machen.


Preisgarantie

Das EGG garantiert eine Mindestvergütung für Strom aus Solarenergie. Die Einspeisevergütung für eine 2008 in Betrieb genommene Dachanlage beträgt bis zu einer Leistung von 30 kW 46,75 Cent/kWh, ab 30 kW 44,48 Cent/kWh und ab 100 kW 43,99 kWh (2009: 43,01; 40,91; 39,58 Cent/kWh).


Laufzeitgarantie

Die Mindestvergütung für Strom aus einer installierten Anlage bleibt über 20 Jahre konstant und wird bis zum Ende des 20. auf den Inbetriebnahmezeitpunkt folgenden Jahres gezahlt.


Abnahmegarantie

Der zuständige Netzbetreiber (Energieversorger) ist zum Anschluss der Anlage und zur Abnahme des gesamten Stroms, der in seine Netze eingespeist wird, sowie zur Zahlung der festgelegten Vergütung gesetzlich verpflichtet.


Bestandsgarantie

Das EEG schützt den Bestand aller Anlagen, die während seiner Geltungsdauer in Betrieb genommen wurden, für 20 Jahre.

Ähnliche Bestimmungen gelten für Windkraftanlagen, die damit ebenfalls über einen langen Förderzeitraum von staatlich garantierten Einspeisevergütungen profitieren.

 

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